Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Einsatz Cloud-basierter KI-Tools (wie bspw. der Microsoft Copilot / ChatGPT) in Verbindung mit NRW connect intern und extern NICHT gestattet ist.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite NRW connect extern
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.nrw-connect-extern.nrw.de/confluence veröffentlichten Website. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 08.03.2024 bis 15.03.2024 vorgenommenen Bewertung durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT bei IT.NRW. Die Internetseite https://www.nrw-connect-extern.nrw.de/confluence ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Beim Login wird kein autocomplete-Attribut verwendet.
- Bei einer Browserfensterbreite von 320 CSS-Pixeln überlappen die Inhalte in der Kopfzeile.
- Kalender: Die Buttons oberhalb des Kalenders überlappen.
- Makros: Im Menü „Makro auswählen“ springt der Tab-Fokus nach dem Button „Abbrechen“ aus dem Menü raus und befindet sich dann auf der dahinter liegenden Seite; Bilder lassen sich zwar mit der Tastatur einfügen, jedoch kann das Menü, womit Größe sowie Eigenschaften geändert werden können, nicht geöffnet werden; Wenn ein Protokoll mit der Standard Vorlage erstellt wird, ist im unteren Bereich der Seite ein Link „Dateien suchen“ enthalten. Dieser Link kann nicht mit der Tastatur angesteuert werden.
- Events: Beim Erstellen eines Events wird bei den Select-Feldern „Ereignis-Typ“ und „Wiederholen“ folgender Text durch den Screenreader ausgegeben: „Eingabefeld leer, geben Sie Text ein.“ Zum einen ist dieses Feld nicht leer, da es mit „Ereignisse“ bzw. „Ohne Wiederholung“ vorbelegt ist und zum anderen kann in diesem Feld kein Text eingegeben werden; Wenn beim Erstellen eines neuen Events das Formular fehlerhaft ausgefüllt wird und das Event gespeichert werden soll, wird der Fokus an den Anfang der Seite gesetzt. Dadurch liegt er also hinter dem Formularfeld. Eine blinde Person weiß zu diesem Zeitpunkt nicht, dass das Formularfeld fehlerhaft ausgefüllt wurde und noch geöffnet ist. Auf dem Screenshot befindet sich der Fokus auf dem Personenverzeichnis oben links (grünes Element).
- Aufgaben können mit der Tastatur nicht als erledigt gekennzeichnet werden.
- Bilder: Das Menü, womit Größe sowie Eigenschaften geändert werden können, kann nicht geöffnet werden.
- In der Protokoll Standardvorlage kann der Link „Dateien suchen“ nicht mit der Tastatur angesteuert werden.
- Wenn eine Person verlinkt werden soll, werden bereits beim Eingeben von Buchstaben Vorschläge für Personen eingeblendet. Diese Vorschläge werden durch den Screenreader nicht ausgegeben. Außerdem wird beim Erstellen von Aufgaben nicht ausgegeben, dass es sich dabei um Aufgaben handelt. Beim Lesen der veröffentlichten Inhalte wird das Kontrollfeld ausgegeben.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte teilweise vereinbar.
- Loginseite: Auf der Loginseite gibt es keine h1 Überschrift; die Tabreihenfolge beim beim Zurücksetzen des Passworts ist irreführend. Nach den zwei Eingabefeldern wird der Button „Abbrechen“ fokussiert und darauffolgend die Fußzeile. Dann muss von oben wieder neu durch die Seite getabbt werden, wobei zuerst der Button zum Neuladen des Captchas und dann der Button „An mich senden“ fokussiert wird.
- Erstellen und Bearbeiten von Seiten: Wenn das Datum einer Aufgabe das aktuelle Datum ist, färbt sich die Schrift orange. Bei einem Datum, dass in der Vergangenheit liegt, besitzt die rote Schrift gegenüber dem Hintergrund ein Kontrastverhältnis von 3,8:1. Das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 wird derzeit nicht eingehalten.
- Kalender: Wenn beim Erstellen eines neuen Events das Formular fehlerhaft ausgefüllt wird und das Event gespeichert werden soll, wird der Fokus an den Anfang der Seite gesetzt. Zu erwarten wäre, dass der Fokus entweder an den Anfang des Formularfeldes oder direkt zu dem ersten fehlerhaft ausgefüllten Eingabefeld gesetzt wird.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17.08.2021 erstellt und am 10.10.2024 aktualisiert.Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden an. Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de