Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite NRW connect extern

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.nrw-connect-extern.nrw.de/confluence veröffentlichten Website. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 16.11.2021 bis 25.11.2021 vorgenommenen Bewertung durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT bei IT.NRW. Die Internetseite https://www.nrw-connect-extern.nrw.de/confluence ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Bei der Anlage eines Events sind die Eingabefelder nur teilweise mit ihren Labels verknüpft (Enddatum und Startdatum fehlt die Verknüpfung (Label for- Attribut) sowie bei den Feldern, die durch klicken eines Buttons ausgefüllt werden).
  • Die Belegung der Tastatur-Kurzbefehle ist nicht optimal für die Nutzung mit JAWS
  • Die Tastaturreihenfolge auf der Loginseite ist nicht optimal.
  • Login-Bereich: Bei fehlerhaften wiederholen des Passworts, erscheint unterhalb des Eingabefeldes eine Fehlermeldung, dass die Passwörter nicht übereinstimmen. Die Meldung wird zu spät angesteuert. Der*die blinde Nutzende wird nicht über den Zustand der Seite informiert.
  • Events: Bei der Eingabe eines nicht korrekten Datums, wird die falsche Eingabe ohne weiteren Kommentar aus dem Feld gelöscht und anschließend auf die Pflichtfeld Eingabe verwiesen.
  • Syntaxfehler im Loginbereich, Startseite, Personenverzeichnis, Kalender, Event und Organisierendenübersicht

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte teilweise vereinbar.

  • Die Organisierendenübersicht kann teilweise bis gar nicht von JAWS (blinde Nutzende) vorgelesen werden.
  • Secure Login: Willkommen zu Secure Login Tabelle wurde kein thead definiert und es gibt keine Zuordnung der Spalten- und Zeilenüberschriften.
  • Bildschirmausrichtung: Die Responsivität ist teilweise umgesetzt worden.
  • Eine Nutzung von NRW connect auf Mobilen Geräten ist unabhängig von der Bildschirmausrichtung nicht wirklich möglich.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.08.2021 erstellt und am 15.03.2022 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden an. Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de