Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite NRW connect extern

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.nrw-connect-extern.nrw.de/confluence veröffentlichten Website. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 14.09.2025 bis 26.09.2025 vorgenommenen Bewertung durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT bei IT.NRW. Die Internetseite https://www.nrw-connect-extern.nrw.de/confluence ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Beim Login wird kein autocomplete-Attribut verwendet. Es werden die fehlerhaften Formularfelder nicht gekennzeichnet und der CAPTCHA ist mit dem Screenreader nicht wahrnehmbar. Das Formularfeld „Benutzername“ kann mit der Tastatur nicht anvisiert werden. Das Formularfeld wird erst nach dem zweiten durchtabben der Seite ansteuerbar.
  • Bei einer Browserfensterbreite von 320 CSS-Pixeln überlappen die Inhalte in der Kopfzeile.
  • Bei Schriftgrößen unter 24 px (beziehungsweise 18,7 px bei fetter Schrift) ist das Kontrastverhältnis nicht ausreichend.
  • Bei dem Makro User Profil können bei einer Vergrößerung des Textes um 200 Prozent Inhalte oder Funktionalität verloren gehen
  • In NRW connect ist die Benutzung der Eingabefelder per Tastatur inkonsistent.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17.08.2021 erstellt und am 16.07.2026 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden an. Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de